Erhalt von Schanklizenzen

Erhalt einer Schanklizenz

Die betroffenen Händler müssen ihre Niederlassung zwingend beim Bürgermeister der Gemeinde, in der die Aktivität stattfindet, anmelden.

Ein einziges Formular für alle Schankwirtschaften muss für Eröffnungs-, Mutations- oder Translationsmeldungen verwendet werden:

Lizenzen III und IV

Die Schanklizenzen der 3. und 4. Kategorie unterliegen einem Meldesystem.

Die vorherige Anmeldung ist eine Formalität, die jeder Betreiber erfüllen muss, der eine Schankwirtschaft eröffnet, die an Ort und Stelle konsumiert wird (Artikel L. 3332-3 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit) oder bei der Verlegung oder Veränderung einer Schankwirtschaft (Artikel L. 3332-4 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit).

  • Eröffnung: Gründung einer neuen Einrichtung
  • Mutation: Wechsel des Besitzers oder Verwalters
  • Translation: Umzug einer Einrichtung innerhalb einer Gemeinde
  • Verlegung: Umzug einer Einrichtung in eine andere Gemeinde

Die Erklärung muss mindestens 15 Tage vor Beginn des Betriebs bei der Stadtverwaltung des Betriebsorts oder, wenn sich dieser in Paris befindet, bei der Polizeipräfektur abgegeben werden. Dem Betreiber wird unverzüglich eine Empfangsbescheinigung ausgestellt.

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Eine Lizenz eröffnen

Das Recht, eine Schankwirtschaft zu eröffnen, unterscheidet sich je nach der Lizenzkategorie, zu der die Schankwirtschaft gehört.

Lizenz 3 oder 3. Kategorie

Ihre Zahl ist unter Berücksichtigung der Anzahl der bereits bestehenden Schankwirtschaften begrenzt. Kategorie darf in Gemeinden nicht eröffnet werden, in denen die Gesamtzahl der Lokale dieser Art und der Lokale der 4 . Kategorie den Anteil von einem Lokal pro 450 Einwohner oder einem Bruchteil davon erreicht oder überschreitet.

Die für diese Schätzung zugrunde gelegte Bevölkerung ist die gesamte Gemeindebevölkerung, wie sie sich aus der letzten Volkszählung ergibt.

Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Betriebe entspricht der Anzahl der in der Gemeinde existierenden Schankwirtschaften für den Verzehr an Ort und Stelle. Nicht berücksichtigt werden daher Schankwirtschaften, die ausschließlich Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Restaurants und vorübergehende Schankwirtschaften.

Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Einrichtungen, deren Eröffnung infolge einer Verlegung erfolgt, die unter den in Artikel L. 3332-11 des Code de la Santé Publique festgelegten Bedingungen durchgeführt wurde.

Darüber hinaus wird eine Flexibilität für Tourismusgemeinden im Sinne von Artikel L.133-11 des Tourismusgesetzes eingeführt. In diesen Gemeinden entspricht die berücksichtigte Bevölkerung auf der Grundlage des Dekrets Nr. 2017-933 vom 10. Mai 2017 über verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung der Gebietskörperschaften der Summe aus der kommunalen Gesamtbevölkerung (ohne die gesondert gezählte Bevölkerung) gemäß der letzten Volkszählung und der Anzahl der Touristen, die untergebracht werden können, die sich aus der Summe ergibt:

  • der Anzahl der Zimmer in klassifizierten und nicht klassifizierten Hotels multipliziert mit zwei,
  • der Anzahl der Betten in Touristenresidenzen,
  • der Anzahl der möblierten Touristenunterkünfte um das Vierfache,
  • der Anzahl der Stellplätze, die sich auf einem Campingplatz befinden, multipliziert mit drei,
  • der Anzahl der Betten in Feriendörfern und Familienferienhäusern.
Lizenz 4 oder 4. Kategorie

Die Eröffnung einer neuen Einrichtung der vierten Kategorie ist verboten (Art. L. 3332-2 Code de la Santé Publique), eine neue Einrichtung kann jedoch durch Übertragung einer Lizenz IV von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde gegründet werden, vorbehaltlich der Anwendung der Bestimmungen des Artikels L. 3332-11 Code de la Santé Publique (vorherige präfektorale Genehmigung).

Die Quotenbedingung (eine Schanklizenz pro 450 Einwohner) gilt nicht für die Übertragung von Einrichtungen der vierten Kategorie.

Mutation einer Lizenz

Die Mutation ist die Handlung, durch die eine Lizenz den Inhaber wechselt (Artikel L. 3332-4 des Gesetzbuchs über die öffentliche Gesundheit). Sie gilt nicht als Eröffnung eines neuen Lokals und ist nicht an allzu restriktive Bedingungen geknüpft.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel L. 3332-3 in Verbindung mit Artikel L. 3332-4 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit, dass die Erklärung, die bei einer Änderung in der Person des Betreibers einer Schankwirtschaft vorgeschrieben ist, nicht vom ehemaligen Betreiber, sondern von demjenigen, der die Schankwirtschaft führen soll, abgegeben werden muss.

Gemäß Artikel L. 3332-4 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit muss eine Änderung in der Person des Eigentümers oder des Geschäftsführers unter denselben Bedingungen wie bei der Eröffnung einer Schankstätte gemeldet werden.

Übersetzen einer Lizenz

Eine Translation ist die Verlegung einer Schankstätte an einen anderen Ort in derselben Gemeinde. Diese Verlegung darf erst erfolgen, nachdem überprüft wurde, ob die Schutzzonen eingehalten werden. Diese Schutzzonen werden durch Präfektoralverordnungen festgelegt, in denen die Ausdehnung der Schutzzonen um bestimmte Gebäude und Einrichtungen für die Einrichtung von Schankwirtschaften in dem betreffenden Departement bestimmt wird.

Die Translation in die Person des Eigentümers oder des Geschäftsführers muss unter denselben Bedingungen wie bei der Eröffnung einer Schankstätte gemeldet werden.

Übertragung einer Lizenz

Eine Verlegung ist der Umzug einer Lizenz in eine andere Gemeinde desselben Departements.

Abweichend davon kann eine Schanklizenz in ein Departement verlegt werden, das an das Departement angrenzt, in dem sie sich befindet. Die Lizenz kann dann erst nach acht Jahren in ein neues Departement übertragen werden.

Die Verlegung einer Schankstätte für den Verzehr an Ort und Stelle unterliegt einem Verfahren der vorherigen präfektoralen Genehmigung.

Der Bürgermeister der Gemeinde, in der die Lizenz installiert ist, und der Bürgermeister der Gemeinde, in die die Lizenz verlegt wird, müssen zwingend konsultiert werden.

Wenn es in einer Gemeinde nur eine Schankstätte der vierten Kategorie gibt, darf diese nur mit einer positiven Stellungnahme des Bürgermeisters der Abgangsgemeinde verlegt werden.

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Restaurant- und Take-away-Lizenzen

Eine Lizenz eröffnen

Restaurants und Schankwirtschaften zum Mitnehmen unterliegen keiner der Regeln, die für Schankwirtschaften mit Verzehr an Ort und Stelle gelten: Sie können überall im Land ohne Rücksicht auf eine Quote frei öffnen und dürfen innerhalb eines Schutzgebiets öffnen.

Erklärungen im Rathaus

Die Eröffnung, Änderung oder Verlegung eines Restaurants oder einer Schankstätte zum Mitnehmen muss dem Bürgermeister der Standortgemeinde mindestens 15 Tage im Voraus mit dem Formular Cerfa Nr. 11542 gemeldet werden (während dieser Frist darf die Schankstätte nicht betrieben werden), und zwar unter denselben Bedingungen wie für Schankstätten zum Verzehr an Ort und Stelle.

Diese Erklärung muss bei Restaurantlizenzen durch die Vorlage der Betriebsgenehmigung und bei Lizenzen für den Verkauf von alkoholischen Getränken bei Nacht bedingt durch die Vorlage der Genehmigung für den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen vervollständigt werden.